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Bei einer Thrombose handelt es sich um ein Blutgerinnsel im tiefen Venensystem. Entsteht dieses Blutgerinnsel im oberflächlichen System spricht man von einer Venenentzündung (Thrombophlebits) Thrombosen entstehen oft plötzlich, die Ursachen sind vielfältig, manchmal auch unklar. Die Thrombose sollte rasch diagnostiziert werden, um mögliche Komplikationen, wie die lebensbedrohliche Lungenembolie und das Postthrombotische Syndrom (PTS), eine lebenslange Folgeerkrankung, zu verhindern. Durch Ultraschalluntersuchung ist man heute in der Lage eine Thrombose des tiefen und oberflächlichen Bein- und Armvenensystems sicher zu erkennen. Bei Thrombosen im Beckenbereich ist manchmal eine zusätzliche Computertomographie der betroffenen Region erforderlich.
Sollte der Arzt bei ihnen eine Thrombose oder Thrombophlebitis feststellen ist eine sofortige differenzierte Behandlung erforderlich. Um zu verhindern, dass das Blutgerinnsel (Thrombus) wächst oder dass sich Teile davon ablösen (Gefahr der Lungenembolie) wird die Blutgerinnung meist mit Heparin gehemmt. Dies erfolgt mit Bauchspritzen 1-2xtgl. Wichtig sind hier regelmäßige Kontrollen des Blutbildes, da es bei wenigen Menschen zu einem erheblichen Abfall der Blutplättchen (Thrombocyten), dem sogenannten HIT- Syndrom, kommen kann. Im weiteren Verlauf ist eine länger andauernde Gerinnungshemmung erforderlich. Bei Erstthrombose in der Regel 3-6 Monate, da in dieser Zeit durch Um- und Abbau des Blutgerinnsels die Gerinnbarkeit des Blutes, und damit die Gefahr einer erneuten Thrombose, erhöht ist. Diese sogenannte Sekundärprophylaxe wird heute meistens mit Cumarin (z.B. Marcumar) in Tablettenform durchgeführt. Die Einnahme von Cumarinen erfordert regelmäßige Blutuntersuchungen und eine besondere Aufmerksamkeit, da bei zu hoher Dosierung Blutungen auftreten können.
Ebenso wichtig wie die Hemmung der Blutgerinnung ist die Kompression. Anfänglich wird hierdurch das Blutgerinnsel gegen die Venenwand gepresst und kann mit dieser verwachsen. Zusätzlich wird das restliche Venensystem unterstützt, um die Funktion der verschlossen Vene zu übernehmen. Später werden Folgeerscheinungen wie das postthrombotische Syndrom abgemildert bzw verhindert. Die Länge der Kompressionstherapie richtet sich nach dem Ausmaß der Thrombose und den Folgeerscheinungen. Den erforderlichen Zeitraum im Verlauf der Behandlung zwischen Arzt und Patient besprochen und individuell festlegt. Nach neusten Untersuchungen ist eine Immobilsation (Bettruhe) und damit eine Krankenhauseinweisung in den seltensten Fällen erforderlich.
In zunächst engmaschigen Abständen sind Ultraschallkontrolluntersuchungen erforderlich. Die Betreuung des Patienten erfolgt in dieser Zeit durch unser Venenzentrum und den Hausarzt.